Mehr Informationen
Die griechische Landschildkröte kam am 09.07.2025 als Fundtier aus Möckmühl-Ruchsen zu uns.
#514
Hinweis: Bei diesem Tier handelt es sich um eine streng geschützte Tierart. Dies bedeutet, dass Nachzucht, kommerzielle Nutzung und Zurschaustellung verboten sind. Wenn Sie eines dieser Tiere adoptieren muss es beim Regierungspräsidium in Stuttgart angemeldet werden. Sie sind Besitzer und Betreuer des Tieres, das Eigentum bleibt beim Land Baden-Württemberg.