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Ein Plädoyer für das Anleinen von Hunden

Hund „Schnute“ setzt sich jedes Mal, wenn ein Hund vorbeiläuft brav hin. Schnute zittert aber auch an ihren Hinterpfoten, wenn ein anderer Hund sein Herrchen an der Leine in ihre Nähe schleppt oder gar frei rumlaufend in pubertärem Übermut auf Schnute zustürmt. Auch die lauteste Anleinbitte bewirkt meist lediglich ein „ aber der tut ja wirklich (!) nix!“. Hund anleinen ist in Deutschland Pflicht! Schnute steht in diesem Beitrag stellvertretend für viele andere Hunde, die eine sehr negative Erfahrung mit einem Artgenossen gemacht haben und Gefahr laufen, sogenannte „Angstbeißer“ zu werden – Hunde, die vordergründig aus Angst, nicht aus Aggression, in die Offensive gehen. Verantwortungsbewusste Halter setzen alles daran, ihre „Schnute“ zu korrigieren. Oftmals durchlaufen sie teure und nur langsam fortschreitende Trainingseinheiten, die solchen Hunden die Angst Schritt für Schritt nehmen sollen.

Trainingserfolge werden zu Nichte gemacht

Viele Tage können vergehen, bis ein ängstlicher Hund sich nicht mehr bei Entgegenkommen jedes Vierbeiners hinter seinem Herrchen verkriecht oder wegrennt. Ein einziger unangeleinter Hund, der mit „der tut nix“ angepriesen wird, erfordert diesen warnenden Ruf meist genau deswegen, weil der Hund doch problematischer ist und NICHT hört. Solch ein draufgängerischer und nicht rückrufbarer Fremdhund kann die Situation für den Besitzer einer „Schnute“ dramatisch erschweren und im Trainingserfolg weit zurückwerfen.
Einfacher wäre es, den Hund zurückzurufen und nachzufragen, ob ein Kontakt erwünscht sei. Selbstverständlich kann man zwei sozial verträglichen Hunden stets die Möglichkeit geben, mit einander in Kontakt zu treten und eine Runde zu spielen.

Hund Anleinen kann in sehr vielen Situationen zur Gefahr werden

Seinen Hund nicht anzuleinen, kann auch Konflikte in zahlreichen anderen Umständen hervorrufen. Erst kürzlich lief ich selbst mit meiner läufigen Hündin durch eine touristisch sehr gut besuchte kleine Hafenstadt. Unterwegs mit einer älteren Großmutter, einer Mutter und ihren zwei Kindern sowie unserer angeleinten Hündin genossen wir das Wetter und die großartige Aussicht. Während ich mit dem drei- und fünfjährigen Jungs redete, sprang uns plötzlich ein unangeleinter Labrador direkt vor die Füße und versuchte mit wenig Charme und dafür umso mehr Draufgängertum das Herz meiner Hündin zu erschleichen. Eine Hündin, die sich aktuell nicht in den sogenannten „Stehtagen“ befindet, zeigt außerordentlich deutlich, dass sie Rüden in ihrer Nähe nicht wünscht. Warum also wird nach mehrmaliger Bitte, den Hund endlich anzuleinen, weil meine Hündin läufig ist und keine Welpen in die Welt setzen soll, von anderer Seite empört und schreiend geantwortet „Leinenzwang ist tierschutzwidrig!!“. Tierschutzwidrig ist es, verantwortungslos, ohne Gesundheitsuntersuchungen und mit Elterntieren, die nicht einmal abzurufen sind, Welpen zu vermehren, für die keiner Verantwortung übernehmen kann. Jenseits jedweden Menschenverstandes ist es auch, in eine aufgeladene Situation wie sie sich bei einem potenten Rüden und einer läufigen Hündin ergibt, seinen Hund laufen zu lassen, wenn Menschenmengen und insbesondere kleine Kinder sich in direkter Nähe befinden. Was, wenn die Hündin beim sogenannten „Wegbeißen“ (dem Rüden wird eindeutig gezeigt, dass er in der momentanen Läufigkeitsphase absolut unerwünscht ist) aus Versehen nicht den Rüden, sondern jemand anderen erwischt? Wer möchte dafür verantwortlich sein? Und wer dafür, wenn es eben keine Hündin ist, sondern ein anderer Jungrüde, der auf Raufferei aus ist?

Auch seinem eigenen Vierbeiner zu liebe sollte man vor einem Kontakt das Herrchen nach der Verträglichkeit des anderen Hundes fragen. Oftmals werden nur zum Teil verträgliche ( „Haben Sie einen Rüden oder eine Hündin??“) Hunde freilaufen gelassen mit der Entschuldigung, dass sie sonst nicht auszulasten seien. Wer nicht einmal Kenntnis darüber besitzt, wie man seinen Hund artgerecht beschäftigen kann, sollte seinen Hund als allerletzten freilaufen lassen ( Unausgeglichenheit erhöht die Bereitschaft, eine Rauferei anzufangen nicht selten).

Wie handeln?

Alles in allem sei eine ganz einfache und simple Regel abzuleiten: Sofern ihr Hund keinen ausgeprägten Gehorsam zeigt und nicht absolut sicher ( auch unter großer Ablenkung wie einer läufigen Hündin!) abzurufen ist, sollte man seinen Hund gemäß der in Deutschland herrschenden Leinenpflicht auch an die Leine nehmen. Auf weniger frequentierten Waldwegen gilt dasselbe, denn Familien, kleine Kinder, läufige Hündinnen und einfach unverträgliche Artgenossen machen ebenso wenig vor einem entspannenden Waldbesuch halt. Nach kurzem Nachfragen werden die meisten Besitzer sicherlich nichts dagegen haben, ihrem Hund Kontakt mit Artgenossen zu ermöglichen, während die Unsicheren Ihnen die Nachfrage 1000 mal danken werden.
Wer auch einem nicht sicher abrufbaren Hund genug Auslauf bieten möchte, hat beispielsweise die Möglichkeit, mit einer Schleppleine den Rückruf zuverlässig zu üben. Wem selbst das mit zu viel „Dreck“ verbunden ist, hat immer noch keine Ausrede, solange es 10 Meter lange Flexileinen gibt, die das „Aufsammeln“ herkömmlicher Schleppleinen ersparen.
Wer sich einen Hund kauft, darf vor der Erziehung nicht zurückschrecken und sollte seinen Hund stets anleinen.

Über Svenja

Social Media Managerin - Bloggerin - Autorin - Hundefrau

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